Dr. Wulf Kamlah
60598 Frankfurt/Main
Mörfelder Landstraße 117
T +49 69 63 00 01-65
F +49 69 63 55 22
w.kamlah@skwschwarz.de
Tätigkeitsbereiche
IT-Recht, Internet und E-Business
Sprachen
Englisch
60598 Frankfurt/Main
Mörfelder Landstraße 117
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Dr. Wulf Kamlah ist Chefsyndikus der SCHUFA Holding AG. Daneben war er mehrere Jahre deren betrieblicher Datenschutzbeauftragter. Die datenschutzrechtliche Beratung ist dementsprechend Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit. Dr. Kamlah befasst sich insbesondere mit der Vorabkontrolle von Produkten und (internetbasierten) Geschäftsmodellen, um deren Konformität mit datenschutz- und verbraucherrechtlichen Anforderungen sicherzustellen. Ferner entwickelt und unterstützt er die Einführung von Compliance-Systemen mit IT-und datenschutzrechtlichem Fokus. Er ist Mitglied in mehreren Arbeitskreisen und begleitet aktiv politische Prozesse.
Anfang des Jahres 2011 begann Dr. Wulf Kamlah mit der Mitarbeit am BDSG-Kommentar.
- 1996 – 1997 Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BdA).
- 1997 – 2000 Bundes-SCHUFA e.V.;
- 2001 – 2004 Datenschutzbeauftragter der SCHUFA Holding AG
- seit 2001 Abteilungsleiter Recht der SCHUFA Holding AG
- seit 2009 Chefsyndikus der SCHUFA Holding AG
- Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI)
Als Rechtsanwalt zugelassen seit 1996
Veröffentlichungen
Mitautor der AWV-Broschüre „Das neue Bundesdatenschutzgesetz – Hinweise für kleinere und mittlere Unternehmen“, ISBN3-931193-35-7
Zahlreiche Anfragen haben uns zu einer versteckten Neuerung des BDSG erreicht. Zukünftig reicht es nicht mehr aus, den Adressaten erst bei Durchführung einer Werbemaßnahme über sein Widerspruchsrecht zu infor-mieren.
Nach der Neufassung des § 28 Abs. 4 Satz 2 BDSG gilt: Der Betroffene muss bei der Ansprache zum Zwecke der Werbung und in den Fällen des § 28 Abs. 1 Satz BDSG schon bei der Begründung des rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses über die verantwortliche Stelle sowie über das Widerspruchsrecht unterrichtet werden. Oft muss deshalb die Unterrichtung schon in der Phase der Vertragsanbahnung erfolgen. Bei Verstößen droht ein Bußgeld, § 43 Abs. 1 Nr. 3 BDSG.
Praxistipp: Prüfen Sie, ob eine Anpassung von Vertragsformularen und anderen Unterlagen erforderlich ist.
Die Kommission hat die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt, weil die deutschen Aufsichtsbehörden für den Datenschutz nicht “völlig unabhängig” seien. So verlange es die EU-Datenschutzrichtlinie. Tatsächlich sind einige Aufsichtsbehörden nicht eigenständig, sondern in Ministerien eingegliedert.
Am 13.11.2009 stellte der Generalanwalt Ján Mázak sei-en Schlussantrag. Danach habe die Kommission den Nachweis der Abhängigkeit der deutschen Aufsichtsbehörden für den Datenschutz von Regierungsstellen nicht geführt: “Sie hat weder das Versagen des Aufsichtssystems noch eine ständige Praxis der Aufsichtsbehörden nachgewiesen, die einen Missbrauch ihrer Befugnisse darstellt und dazu führt, dass die Datenschutz-Kontroll-stellen die ihnen zugewiesenen Aufgaben nicht in völliger Unabhängigkeit wahrnehmen.“ Häufig folgt das Gericht den Schlussanträgen. Es spricht deshalb einiges dafür, dass es bei der bisherigen Struktur bleibt.
Im letzten Jahr erteilte die SCHUFA 50 Millionen Auskünfte an Unternehmen aus den Bereichen Banken, Telekommunikationswirtschaft und Handel. So unterstützte sie die Kreditvergabe zwischen Unternehmen und Verbrauchern. Damit die Unternehmen ihr Geld auch bekommen, gibt es das Forderungsmanagement. Wir zeigen Ihnen, welche Aufgaben ein DSB beim Forderungsmanagement hat und welche Regeln der Zusammenarbeit mit der SCHUFA Sie beachten müssen.
Für das SCHUFA-Verfahren muss auf die Zulässigkeit der Nutzung der Daten der Betroffenen geachtet werden. Hierfür ist das BDSG maßgeblich. Es kann eine Einwilligung eingeholt werden, im Übrigen ist eine Abwägung aller Belange nötig. Ein schutzwürdiges Interesse des Betroffenen fehlt in der Regel z.B. bei Zahlungsunfähigkeit. Vorsicht ist bei bestrittenen Forderungen geboten.
Vorträge
14. September 2011
16. Juni 2010
Wir laden Sie herzlich ein zum SKW Praxisupdate IT-Recht
- Softwareprojekte in der Zwickmühle zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer;
- Update Datenschutzrecht;
- Aktuelle Rechtsprechung mit Bezug zum IT-Recht;
- Cloud Computing.
Veranstaltungsdatum
Mittwoch, 16. Juni 2010 / 16.00 Uhr bis 18.15 Uhr, anschließend Get together
Veranstaltungsort
Hotel Rocco Forte – Villa Kennedy,
Kennedyallee 70, 60596 Frankfurt am Main (Parkplätze sind vorhanden)
Agenda und Einladung: siehe Download
16. Oktober 2009
Im Rahmen des “2. Münchner Compliance-Symposion 2009” hält Dr. Wulf Kamlah einen Vortrag über
Fallstricke bei der Datenverarbeitung im Unternehmen
- Rechtskonformer Umgang mit Kundendaten (und Mitarbeiterdaten?)
- Nutzung von Kundendaten im Rahmen bestehender Vertragsbeziehungen und CRM
- Datenschutz bei Werbemaßnahmen, Adreßhandel, wirksame Einwilligungserklärung
- Datenverarbeitung – Datenübermittlung, auch international, Einbeziehung externer Dienstleister
- Richtlinien und Betriebsvereinbarungen für die DS im Unternehmen – Einbettung in (bestehende?) Compliance-Systeme
Weitere Informationen finden Sie unter www.beck-seminare.de
06. Oktober 2009
Datum: 6. Oktober
Ort: Frankfurt/M, Geschäftsstelle Bitkom in Niederrad
03. Juli 2009
18. Juni 2009
Vortrag im Rahmen des Syndikus-Summit 2009
am 18. Juni 2009
um 12.30 – 13.30 Uhr in der Villa Kennedy, Frankfurt am Main
- Übersicht über die für den Datenschutz relevanten Gesetze und die aktuellen Novellierungen – Umgang mit personenbezogenen Daten – Aufgaben und Stellung des Datenschutzbeauftragten – Outsourcing – Internationaler Datenverkehr
Weitere Informationen finden Sie unter www.syndikus-summit.de
16. Juni 2009
Wir laden Sie herzlich ein zu unserem Seminar Praxisupdate IT-Recht
- Aktuelle Entwicklungen im Datenschutz, – Umgang mit (Kunden-) Daten im Unternehmen am Beispiel der Bank / Fragen aus der Praxis, – Anbieter von IT-Leistungen in der Krise – Was kann der Kunde tun? – Kunden von IT-Leistungen in der Krise – Was kann der Anbieter tun?
Veranstaltungsdatum
Dienstag, 16. Juni 2009 / 16.00 Uhr bis 18.30 Uhr,
anschließend Get together
Veranstaltungsort
Hotel Rocco Forte – Villa Kennedy,
Kennedyallee 70, 60596 Frankfurt am Main (Parkplätze sind vorhanden)

