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Arndt Tetzlaff LL.M.

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht

10719 Berlin
Neues Kranzler Eck
Kurfürstendamm 21
T +49 30 889 26 50-30
F +49 30 889 26 50-10
a.tetzlaff@skwschwarz.de

Tätigkeitsbereiche
Bank- und Finanzdienstleistungsrecht
Prozess- und Schiedsverfahren, Mediation
Versicherungsrecht

Sprachen

Englisch

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Arndt Tetzlaff führt für Unternehmen, Banken und Versicherungen Prozesse und Schiedsgerichts-Verfahren oder beendet Konflikte mit den Mitteln der alternativen Streitbeilegung. Er berät Versicherer und Versicherungsnehmer in versicherungs- und haftungsrechtlichen Fragestellungen sowie in allen Fragen des Schadenersatzrechts. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Führung von Deckungs- und Haftungsprozessen, insbesondere in Regressfällen. Durch seine intensive Prozesspraxis verfügt Arndt Tetzlaff über Erfahrung bei der Führung komplexer Rechtsstreitigkeiten bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Darüber hinaus berät er Unternehmen in Fragen des Risikomanagements und der Compliance.

Bisherige Tätigkeiten
  • Rechtsanwalt in einer überörtlichen MDP-Kanzlei (2004 – 2007)
  • Ergänzungsstudium Verwaltungswissenschaften an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer (2003)
  • Referendariat im Kammergerichtsbezirk (2001 – 2003)
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und der Humboldt-Universität zu Berlin (1994 – 2000)
Mitgliedschaften
  • Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im DAV
  • Versicherungswissenschaftlicher Verein in Hamburg e.V.
  • Deutscher Anwaltverein

Als Rechtsanwalt zugelassen seit 2004

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Veröffentlichungen
ARTIKEL-ID: 296
Ausgabe 27. September 2008
Anfang oder Ende der Supermarktpolice, ZfV 2008, S. 574 f.

In dem Aufsatz von Rechtsanwalt Arndt Tetzlaff wird die Entscheidungen des Landgerichts Wiesbaden vom 14.05.2008 (Az.: 11 O 8/08) zum Thema Untersagung von Verkaufsaktionen mit Versicherungspolicen ohne ausgebildete Versicherungsvermittler nach § 34 d GewO besprochen.

Hintergrund war eine Verkaufsaktion der Supermarktkette Penny, des Handelskonzerns Rewe, in der das Unternehmen Verkaufsboxen mit Versicherungsunterlagen des Versicherungskonzerns Arag feil bot, die aus einer Unfallversicherung, Opferrechtsschutz und Schutzbrief bestand. Gegen diese Art des Vertriebes hatte der Interessenverband zur Förderung der gewerblichen Interessen von freien Versicherungs- und Kapitalanlagevermittlern geklagt.

Der Aufsatz zeigt die Konsequenzen, die aus der Entscheidung gezogen werden können, auf.

ARTIKEL-ID: 253
Ausgabe 27. Juni 2008
PKV-Reform auf dem Prüfstand - Versicherungswirtschaft Heft 13/2008

Zu den Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerden der privaten Krankenversicherer.

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