Bank- und Finanzdienstleistungsrecht
Im Bank- und Finanzdienstleistungsrecht berät SKW Schwarz Banken, Fondsgesellschaften, Vermögensberater und Vermögensverwalter, sonstige Finanzdienstleister und Privatinvestoren.
In den klassischen Beratungsfeldern der Banken betreuen wir Mandanten umfassend bei Kredit- und Finanzierungsverträgen, Projektfinanzierungen, Kapitalerhöhungen, der Konzeption von Investmentfonds sowie bei Kredit- und Kreditsicherheitsvereinbarungen.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung bei Sanierungskonzepten und unterstützen unsere Mandanten – sowohl auf der Gläubiger- als auch auf der Schuldnerseite – bei insolvenzrechtlichen Fragestellungen.
Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsunternehmen sowie ihre Mitarbeiter beraten wir in allen anstehenden Haftungsfragen, insbesondere in der Berater- und Prospekthaftung bei dem Vertrieb von Wertpapieren und Finanzdienstleistungen.
Für die von uns betreuten Kreditinstitute und Finanzdienstleister übernehmen wir auch Aufgaben des Beschwerdemanagements.
Ferner sind wir bei der Abwicklung notleidender Engagements tätig. Wir begleiten Mandanten bei der Prozessführung sowie der zwangsweisen Durchsetzung ihrer Rechte, auch im Rahmen des Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahrens.
Wir beraten unsere Mandanten darüber hinaus bei der Gründung eines Kreditinstituts oder Finanzdienstleistungsunternehmens, einer Zweigstelle oder einer Repräsentanz. Dabei vertreten wir sie gegenüber den zuständigen Behörden in allen aufsichtsrechtlichen Fragestellungen einschließlich der erforderlichen Kapitalausstattung und der notwendigen Einlagensicherung oder Anlegerentschädigung.
Besondere Expertise haben wir im elektronischen Zahlungsverkehr, vor allem bei der Abwicklung von Onlinezahlungen, Kreditkartenzahlungen, Lastschrifteinzügen und Debit-Karten. Eine wichtige Aufgabe ist im übrigen die rechtliche Regelung von Bonitätsabfragen und Mißbrauchsverhinderung. Hier sind wir maßgeblich schon während wichtiger Gesetzgebungsverfahren involviert, beispielsweise bei der Entwicklung des Datenschutzgesetzes.
Beratungsbeispiele
Wir haben eine Genossenschaft und ihre Tochtergesellschaften erfolgreich bei der Aufnahme eines Großkredits in Höhe von 120 Millionen Euro unterstützt, der von mehreren international agierenden Konsortialbanken bereitgestellt wurde. Typische Themen waren Art und Umfang der gewährten Sicherheiten, insbesondere aber auch die von den Banken gewünschte Möglichkeit, den Kredit fällig stellen zu können, wenn dies aus bankaufsichtsrechtlichen Gründen erforderlich würde. Hier konnte das Interesse des Mandanten nach einer für die Vertragslaufzeit dauerhaften Kreditbeschaffung durch entsprechende Absichtserklärungen gewahrt werden.
Einem international tätigen Private-Equity-Unternehmen stehen wir bei der Bearbeitung eines immobiliengesicherten Kreditportofolios zur Seite. Insbesondere vertreten wir Servicegesellschaften bei der Durchsetzung notleidender Immobilienkredite. Das größte Kreditportofolio, bei dessen Bearbeitung wir mitwirken, hat ein Volumen von mehreren Milliarden Euro. Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche unserer Mandanten, die Vertretung in Vollstreckungsgegenklagen, die Begleitung von Zwangsversteigerungsverfahren, Insolvenzverfahren sowie die Vertragsverhandlungen.
Nach dem von der BaFin verhängten Moratorium haben wir im Rahmen des – wegen der wirtschaftlichen Situation letztlich gescheiterten – Sanierungsversuchs für das Bankhaus Reithinger GmbH & Co. KG den von der BaFin bestellten KWG-Treuhänder und die Geschäftsleiter des Bankhauses beraten. Insbesondere analysierten wir die Risiken des Bankhauses aus Zahlungsversprechen von Kunden und Rückzahlungsverpflichtungen an Kunden, um der Geschäftsleitung für ihre Fortführungsprognose eine Entscheidungsgrundlage an die Hand zu geben.
Für eine auf die Zentralregulierung spezialisierte Bank – ihrerseits Mehrheitsaktionärin eines ebenfalls in diesem Geschäftsfeld tätigen Instituts – haben wir in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsprüfer der Bank den aktienrechtlichen Ausschluss des einzigen Minderheitsaktionärs vorbereitet und erfolgreich in die Tat umgesetzt. Von der Vorbereitung des entsprechenden Squeeze-out-Verlangens der Mehrheitsaktionärin bis zum Vollzug gegen Zahlung der angemessenen Barabfindung, konnte das Verfahren innerhalb von nur fünf Monaten abgeschlossen werden.
Wir beraten ein Kreditinstitut im Rahmen der Insolvenz eines Luftverkehrsunternehmens. Unsere Mandantin hat zusammen mit mehreren weiteren Kreditinstituten an das insolvente Unternehmen einen Konsortialkredit zur Finanzierung eines Verkehrsflugzeuges ausgereicht. Unsere Tätigkeit bezog sich bisher vor allem auf die Durchsetzung von Pfandrechten in der Insolvenz des Darlehensnehmers. Bei der Verwertung der Pfandrechte haben wir die Mandantin insbesondere bei der Vertragsgestaltung über die Freigabe des finanzierten Pfandgegenstands aus der Insolvenzmasse, der Übertragung auf eine Objektgesellschaft, bei dem Verkauf des Pfandgegenstandes sowie der Vereinbarung über die Verteilung des Pfanderlöses im Rahmen des Konsortiums unterstützt.
Wir vertreten verschiedene Kreditinstitute bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus finanzierten Immobilienfondsbeteiligungen und Immobilienkäufen („Schrottimmobilien“). Schwerpunkt der Auseinandersetzungen – häufig Massenverfahren – sind angebliche Aufklärungspflichtverletzung der Kreditinstitute, Verstöße gegen das Rechtsberatungsgesetz sowie gegen das Haustürwiderrufs- und Verbraucherkreditgesetz, Zurechnung von unrichtigen Objektangaben und Prospektfehlern bei institutionalisiertem Zusammenwirken zwischen Kreditinstituten und Vertriebsgesellschaften beziehungsweise Fondsinitiatoren.
