Medien- und Entertainmentrecht
Im Medien- und Entertainmentrecht gehört SKW Schwarz zu den führenden Kanzleien in Deutschland. Was ursprünglich bereits Ende der vierziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts mit dem Thema Film begann, hat sich seitdem in alle Felder der Medien und des Entertainments diversifiziert: Film und TV, Presse und Verlage, Musik und Sport, Games, Bühne und Theater, Werbung.
Die Medien- und Entertainment-Branchen unterliegen raschen technischen und rechtlichen Veränderungen, die juristischen und wirtschaftlichen Fragestellungen sind alles andere als standardisiert. Mit Blick darauf verfügen viele unserer Anwälte über einen wichtigen Vorteil: Sie haben als Justitiare oder Unternehmensjuristen in der Medien- und Entertainment-Industrie gearbeitet.
Mitglieder des Fachbereichs Medien- und Entertainmentrecht sind in der Ausbildung zum Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und in der Produzenten-Interessenvertretung Allianz Deutscher Produzenten – Film und Fernseh e. V. aktiv. Sie waren unter anderem beteiligt an der Gründung der Media Business Academy und der Deutschen Filmakademie e. V. Viele Mitglieder des Medien- und Entertainment-Teams sind Mitautoren des v. Hartlieb/Schwarz: Handbuch des Film-, Video- und Fernsehrechts, und des Loseblattwerks Schwarz/Peschel-Mehner: Recht im Internet.
