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Musik

Wo es um Musik geht, spielen regelmäßig auch wirtschaftliche Fragen eine wichtige Rolle.

Wir beraten und vertreten Musikschaffende, Klangkörper, Veranstalter, Agenturen, Festivals und Organisationen in allen Belangen, insbesondere in vertrags-, urheber-, kennzeichen- und gesellschaftsrechtlichen Vorgängen, in Fragen des Sponsoring und der Werbung. Wir klären die Frage nach der geeigneten Rechtsform (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GmbH, Stiftung, Verein et cetera) und entwickeln hierfür die passenden Gesellschaftsverträge oder Satzungen.

Labels und Produzenten betrauen uns mit der Erstellung von Standardverträgen, Künstler mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen und vor allem abrechnungstechnischen Interessen gegenüber Plattenfirmen, Agenturen, Sendern, Verwertungsgesellschaften (GEMA, GVL, SUISA und anderen), Veranstaltern und im Verhältnis zur Künstlersozialkasse. Zu den laufenden Aufgaben gehört es, Verwertungsverträge national wie international zu erarbeiten und zu verhandeln, beispielsweise Künstler-, Aufführungs-, Auftritts-, Platten-, Gastspiel- und Tourverträge, Verträge mit Autoren (Komponisten, Songwriter, Texter et cetera) oder Verträge zwischen Tonträgerherstellern.

Darüber hinaus kümmern wir uns um die persönlichkeitsrechtlichen Belange von Künstlern, beispielsweise wenn diese durch Berichterstattung in Presse, Funk, TV, Internet oder durch Werbung berührt werden.

Da die traditionellen Erlösmodelle in der Musikbranche ins Wanken geraten sind, ist eine der entscheidenden Fragen in der Beratung: „Wie kann man unter den heutigen Bedingungen mit Musik Geld verdienen?“ Hier ist der Begriff „online“ von zentraler Bedeutung. Ein großer Teil des Content im Internet ist musikalischer Natur. Allerdings kommt bei den Kreativen dafür in der Regel kein Cent an. Auch für Gruppen, die über das Streaming Konzerte zum Mithören anbieten wollen, wird das Internet immer wichtiger. Das Musik-Team von SKW Schwarz unterstützt einzelne Künstler, Bands, Ensembles und Orchester dabei, Geschäftsmodelle zu entwickeln, mit denen unter den heutigen Gegebenheit das Musikmachen wirtschaftlich gestaltet werden kann. Bei den rechtlichen Fragen, die sich aus der Online-Verwertung von Musik ergeben, kommt unsere Expertise aus Online und E- Business zum tragen.

Unsere Musik-Spezialisten verfolgen seit Jahren den Markt für klassische und Unterhaltungsmusik in Deutschland und Europa und verfügen über enge Kontakte zu den einschlägigen Verbänden.

Beratungsbeispiele

Beispiel 1

Für eines der großen deutschen Orchester haben wir die rechtlichen Strukturen eines Internetauftritts geprüft, über den Mitschnitte im Anschluss an Konzerte durch Internetnutzer heruntergeladen werden können. Ergänzend haben wir für das Orchester mit der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) die Frage diskutiert und verhandelt, wie die einzelnen Musiker an diesem Geschäftsmodell über die GVL beteiligt werden.

Beispiel 2

Für eine erfolgreiche deutschsprachige Band waren die Nachfolgeverträge für die noch laufenden Exklusivverträge zu entwickeln. Dabei kam es vor allem auf den Umfang der zukünftigen Nutzungsrechte der alten Plattenfirma an einschließlich der Frage, welche Rechte das Label an neuen Nutzungsformen im Internet und über mobile Vertriebswege besitzt und wie solche Nutzungen zukünftig abzugelten sind. Durch Verhandlungen mit dem Label konnten wir einerseits eine Klärung im allseitigen Interesse herbeiführen, andererseits eine erhebliche Verbesserung der Erlössituation auch für die Vergangenheit, also rückwirkend, erzielen. Mit dieser geklärten rechtlichen und wirtschaftlichen Situation ließ sich das Ende der Zusammenarbeit konstruktiv einleiten; zudem konnten die eigenen Angelegenheiten der Künstlergruppe im Rahmen von Vertriebsverträgen selbstverwaltet weitergeführt werden.

Beispiel 3

Derzeit verhandeln wir für zwei Dirigenten in unterschiedlichen Städten die Verträge mit den Trägern der Orchester. Das Problem: Die Länder und Gemeinden versuchen zunehmend, Generalmusikdirektoren und Chefdirigenten den jeweiligen Intendanten unterzuordnen oder aber in ihrer künstlerischen Entscheidungsfreiheit zu beschränken. Demgegenüber ist und bleibt es elementares Interesse von Dirigenten in Leitungspositionen, entscheidenden künstlerischen Einfluss zu behalten.

Beispiel 4

Für ein mittelständisches Medienberatungsunternehmen haben wir über eine Zeitspanne von einem Jahr ein Holding-Beteiligungskonzept entwickelt und in die Tat umgesetzt. In der neuen Unternehmensstruktur wurden die bestehenden Beteiligungen mit optimierter Eigentümerkontrolle zusammengeführt und die Grundlage für neue, flexible Unternehmensbeteiligungen geschaffen. Besonderer Wert wurde dabei sowohl auf die Risikovorsorge gelegt als auch auf die verschiedenen Szenarien eines später möglichen Exits des Hauptgesellschafters.

Beispiel 5

Für ein renommiertes deutsches Orchester mit sehr individuellem Profil haben wir die rechtliche Struktur für eigenwirtschaftliches Handeln und Konzertieren entwickelt, die entsprechenden Vertragsstrukturen nach innen und nach außen geschaffen und in die Tat umgesetzt. Aufgaben und Projekte, die wir für Orchester realisieren, stellen wir regelmäßig in Orchesterversammlungen vor.

Beispiel 6

Im Rahmen der europaweiten Akquisition eines internationalen Medienkonzerns zum Ausbau von Rechtekatalogen haben wir die umfassende Due Diligence eines deutschen Musikverlages vorgenommen. Nach erfolgreicher Vorprüfung erstellten wir den englischsprachigen Kauf- und Übertragungsvertrag und beurkundeten ihn unter Berücksichtigung der verbundenen steuerlichen Aspekte. Zu beachten war dabei das Interesse der Verkäuferseite, vorhandene GEMA-Wertungen für weitere eigene Verlagsaktivitäten zu nutzen, und auf Käuferseite, die mit den nichtverlaglichen Aktivitäten des gekauften Unternehmens verbundenen Risiken auszugrenzen. Zu beachten waren des weiteren individualrechtliche Beziehungen mit Urheber- und Leistungsschutzberechtigten als auch kollektivrechtliche Fragen im Verhältnis zu den Verwertungsgesellschaften.