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Gesellschaftsrecht

SKW Schwarz berät seit vielen Jahren große Kapitalgesellschaften, mittelständisch geprägte Unternehmen und familiengeführte Personengesellschaften in allen Fragen des Gesellschaftsrechts von der Gründungsphase bis hin zum Unternehmensverkauf oder Börsengang. Wir sind mit komplexen konzernrechtlichen Problematiken ebenso vertraut wie mit allen Maßnahmen der Gesellschaftsstruktur der unterschiedlichen Rechtsformen.

Unseren Mandanten stehen wir nicht nur bei Restrukturierungen, Verschmelzungen, Auf- und Abspaltungen, Ausgliederung von Unternehmensteilen, Joint Ventures, Rechtsformwechseln und anderen Transaktionen zur Verfügung, sondern auch im Tagesgeschäft. Dazu zählen zum Beispiel Hauptversammlungen und Gesellschafterversammlungen sowie die Beratung von Führungskräften, Geschäftsführern und Gesellschaftern.

Die Betreuung der Gesellschaften durch SKW Schwarz erstreckt sich auch auf die Forensik und umfasst sowohl die Prozessvertretung vor den ordentlichen Gerichten als auch die Durchführung von Schiedsverfahren, beispielsweise im Falle von Gesellschafterstreitigkeiten.

Selbstverständlich begleiten wir unsere Mandanten ebenso national wie international. Die Destination spielt dabei keine Rolle. Eine besondere Expertise haben wir aber etwa in Frankreich. Bei deutsch-französischen Transaktionen helfen uns unsere langjährigen Erfahrungen mit dem französischen Rechtssystem und nicht zuletzt natürlich die Kenntnis der Mentalität und Sprache.

Was Branchen betrifft ist unser Spektrum „bunt gemischt“. Traditionell kennen wir uns besonders gut in den Medien (Film, TV, Presse, Verlage) aus; IT-Recht, Internet und E-Business, die Verbindung von Technologie und Content sind weitere Schwerpunkte, zunehmend auch Life Science und Biotech. Durch die Beratung eines großen Möbelhauses aus Skandinavien verfügen wir zudem über vertiefte Kenntnisse der Möbelindustrie.

Beratungsbeispiele

Beispiel 1

Für eine auf die Zentralregulierung spezialisierte Bank – ihrerseits Mehrheitsaktionärin eines ebenfalls in diesem Geschäftsfeld tätigen Instituts – haben wir in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsprüfer der Bank den aktienrechtlichen Ausschluss des einzigen Minderheitsaktionärs vorbereitet und erfolgreich in die Tat umgesetzt. Von der Vorbereitung des entsprechenden Squeeze-out-Verlangens der Mehrheitsaktionärin bis zum Vollzug gegen Zahlung der angemessenen Barabfindung, konnte das Verfahren innerhalb von nur fünf Monaten abgeschlossen werden.

Beispiel 2

Bei einer von uns betreuten, im General Standard gelistete Gesellschaft ist ein Private-Equity-Fonds nach einem Paket-Erwerb der Stimmenmehrheit samt Durchführung eines Pflichtangebots gemäß Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz Mehrheitsaktionär. Wir unterstützen die Gesellschaft bei der laufenden Erfüllung ihrer gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Pflichten, einschließlich der Vorbereitung der Hauptversammlung. Schwerpunkt ist dabei auch das Interesse der Gesellschaft, den Aufwand für diese Pflichten in ein angemessenes Verhältnis zur Kapitalmarktpräsenz des Unternehmens zu bringen; hier haben wir unter anderem die Frage bewertet, in welchem Umfang ein solches Unternehmen die Einhaltung des Corporate- Governance-Kodex aktiv überwachen muss.

Beispiel 3

Einen deutschen Großverlag haben wir bei der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens mit einer Multimediaagentur zum Betrieb einer Special-Interest-Plattform im Internet beraten. Dabei haben wir vor allem die Gesellschaftervereinbarung, insbesondere hinsichtlich der Finanzierungspflichten und Veräußerungsrechte, strukturiert.