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Sonderausgabe des IT-Tickers zu den Neuerungen im Bundesdatenschutzgesetz

Mit dieser Sonderausgabe des IT-Tickers wollen wir Sie über einige Schwerpunkte der beiden Reformen des für übergreifend geltenden Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in diesem Jahr informieren.
Die erste Reform behandelt das sogenannte „Scoring“ und die Tätigkeit von Auskunfteien. Sie wurde im Bundestag am 12.05.2009 beschlossen. Der zweiten Reform gingen Datenskandale und intensive Diskussionen über ihre Konsequenzen voraus, etwa die Abschaffung des „Listenprivilegs“. Dieses Gesetz hat der Bundestag am 03.07.2009 beschlossen. Es wurde vom Bundesrat am 10.07.2009 gebilligt. Nicht beschlossen wurde das geplante Datenschutzauditgesetz. Die Neuerungen gelten in weiten Teilen bereits ab dem 01.09.2009.
Wir stellen Ihnen einige Schwerpunkte beider Reformen, die vielfältige Änderungen im BDSG bewirken, gemeinsam thematisch gegliedert dar.