• 27.01.2012

    SKW Schwarz berät Travian Games bei Erwerb der Mehrheit an Bright Future
  • 13.01.2012

    SKW Schwarz berät deutsche Tochterfirma und Geschäftsleitung der Spandex Group
  • 04.01.2012

    SKW Schwarz berät Perform Group bei Übernahme von Spox Media und mediasports

Eva Bonacker

 
Rechtsanwältin

80333 München
Wittelsbacherplatz 1
T +49 89 286 40-230
F +49 89 280 94 32
e.bonacker@skwschwarz.de

Tätigkeitsbereiche
Gesellschaftsrecht / Mergers & Acquisitions
Gesellschaftsrecht
Kartellrecht
Mergers & Acquisitions

Sprachen

Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch

Rechtsanwältin

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Wittelsbacherplatz 1
T +49 89 286 40-230
F +49 89 280 94 32
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Gesellschaftsrecht / Mergers & Acquisitions
Gesellschaftsrecht
Kartellrecht
Mergers & Acquisitions

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Rechtsanwältin

Eva Bonacker berät in- und ausländische Mandanten bei Fragen des Wirtschafts-, Vertrags- und Gesellschaftsrechts, insbesondere bei Unternehmenskäufen, Fusionskontrollverfahren, Umstrukturierungen, Joint-Venture-Vereinbarungen sowie im Kartell- und Kartellvertriebsrecht.

Repräsentative Mandate

  • Kartellbußgeldverfahren: Vertretung eines deutschen Energieversorgers in einem der umfangreichsten gerichtlichen Kartellbußgeldverfahren Deutschlands
  • Unternehmenskauf: Beratung diverser internationaler strategischer Investoren beim Erwerb deutscher Unternehmen und Unternehmenssparten, einschließlich Vornahme der notwendigen fusionskontrollrechtlichen Prüfungen und Anmeldungen
  • Gemeinschaftsunternehmen: Beratung diverser in- und ausländischer Unternehmen bei der Gründung von Gemeinschaftsunternehmen und Vertrags-Joint-Ventures auf dem deutschen Markt, einschließlich der gesellschaftsrechtlichen und kartellrechtlichen Beratung
  • Kartellvertriebsrecht: Beratung eines deutschen Sportartikelherstellers beim Umgang mit eBay-Verkäufen durch Vertriebspartner
  • Squeeze-Out: Durchführung eines Squeeze-Out und des nachfolgenden Spruchverfahrens bei einer deutschen Bank
  • Kartellverwaltungsverfahren: Vertretung und Beratung eines führenden Unternehmens der deutschen Veranstaltungsbranche in einem Kartellverwaltungsverfahren
  • Private Kartellrechtsdurchsetzung: Vertretung einer internationalen Unternehmensgruppe gegen kartellrechtliche Schadensersatzansprüche

Bisherige Tätigkeiten
  • Rechtsanwältin seit 2003, zunächst bis 2005 im Bereich Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit bei Ashurst in München
  • Freie Mitarbeiterin und Rechtsreferendarin von 2000 bis 2002 bei Linklaters, München, und Baker & McKenzie, München und San Francisco in den Bereichen Prozessführung, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht
  • Halbjähriger Forschungsaufenthalt im Jahr 2000 in Paris, Université Paris Ouest Nanterre La Défense (Paris X)
  • Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Rechtsvergleichung der Universität Passau im Jahr 1999
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau von 1994 bis 1999
Mitgliedschaften
  • AIJA – Association Internationale des Jeunes Avocats
  • DeutscherAnwaltVerein, Arbeitsgemeinschaft Internationaler Rechtsverkehr
  • Münchner Kartellrechtsforum e.V.
  • Studienvereinigung Kartellrecht

Als Rechtsanwältin zugelassen seit 2003

Rechtsanwältin

Veröffentlichungen
ARTIKEL-ID: 1179
Ausgabe 05. Januar 2012
Fälle zur Regulierung des Internethandels in selektiven und sonstigen Vertriebssystemen. In: GRUR-Prax 01/2012
ARTIKEL-ID: 1152
Ausgabe 11. November 2011
Anmerkung zu EuGH: Verbot des Internethandels im selektiven Vertriebssystem nur bei konkretem Nachweis der objektiven Notwendigkeit. In: GRURPrax 2011, Heft 21, S. 501
ARTIKEL-ID: 586
Ausgabe 01. Mai 2011
Bonacker, Eva / Nordmann, Matthias: Partnerschaftsgesellschaft In: Büchel / von Rechenberg (Hrsg.), Handbuch des Fachanwalts. Handels- und Gesellschaftsrecht, 2. Aufl. 2011, 1. Aufl. 2009, Luchterhand Verlag, S. 487-512
ARTIKEL-ID: 985
Ausgabe 13. April 2011
OLG Nürnberg: Depositär hat keinen kartellrechtlichen Belieferungsanspruch gegen führenden Hersteller von Herrenkosmetik

in: GRUR-Prax 2011, 157

ARTIKEL-ID: 844
Ausgabe 21. Januar 2011
OLG München: Kündigung der Courtagevereinbarung führt nicht zu Benachteiligung des Versicherungsmaklers gegenüber Versicherungsvertretern

in: GRUR-Prax 2011, 21

ARTIKEL-ID: 758
Ausgabe 05. Juli 2010
Documenta-Veranstalter kann kommerzielle Führungen durch Dritte trotz Marktbeherrschung untersagen
ARTIKEL-ID: 856
Ausgabe 01. Mai 2010
Graf von Wallwitz, Sebastian / Bonacker, Eva: 18. European Union. und 21. Germany. In: TerraLex 2010 Pre-Merger Notification Manual 
ARTIKEL-ID: 610
Ausgabe 17. Februar 2010
Lästig aber wichtig: Überprüfung der Geschäftsadresse im Handelsregister

Bereits im August 2009 hatten wir noch mal an die anstehende Verbindlichkeit der dem Handelsregister bekannten Geschäftsadressen erinnert und Sie um Überprüfung gebeten. Die IHKs haben in ihrem Newsletter jetzt darauf hingewiesen, dass viele Firmen trotz potentiell gravierender Konsequenzen ihre Geschäftsanschrift bislang nicht überprüft und gegebenenfalls korrigiert haben.

Wir erlauben uns daher, nochmal an die Kontrolle der Geschäftsanschrift im Handelsregister zu erinnern. Denn seit November 2009 werden die bis dahin formlos bekannten Geschäftsadressen automatisch in das Handelsregister eingetragen. Im schlimmsten Fall kann dies zu rechtskräftigen Vollstreckungstiteln gegen die Gesellschaft im Wege einer öffentlichen Zustellung führen, wenn die Gesellschaft unter dieser Adresse nicht mehr erreichbar ist. Weitere Details finden Sie auch in unserem Unternehmensrecht-Ticker August 2009, S. 4, “Neue Verbindlichkeit von Geschäftsanschriften verweisen”.

Praxistipp: Wenn Sie die im Handelsregister gespeicherte Geschäftsanschrift Ihres Unternehmens noch nicht überprüft haben, sollten Sie dies jetzt nachholen. Suchen sie dazu unter www.unternehmensregister.de oder www.handelsregister.de Ihren Firmeneintrag und
prüfen Sie die unter der Rubrik “UT” verfügbare Ge-schäftsadresse. Der Zugriff auf UT ist im Gegensatz zu einem vollständigen Handelsregisterauszug kostenlos. Natürlich übernehmen wir das gerne auf Anfrage für Sie.

ARTIKEL-ID: 609
Ausgabe 17. Februar 2010
eBay-Verbot: Ausschluss der Nutzung von Internet-Auktionsplattformen durch Vertriebspartner bußgeldpflichtig?

Im Rahmen von Vertriebsnetzen untersagen einige Hersteller ihren Vertriebspartnern zwar nicht den Online-Vertrieb, wohl aber die Nutzung von Internet-Auktionsplattformen (z. B. eBay). Charakteristische Unterschiede zwischen dem generellen Online-Vertrieb und dem Vertrieb über eBay liegen vor allem bei den Kosten und bei den Möglichkeiten für detaillierte, qualitativ hochwertige und ggf. exklusive Darstellung des jeweiligen Produktes.

Die Verwendung eines solchen “eBay-Verbots” ist jedoch problematisch, weil hier die Wettbewerbsfreiheit des Vertriebspartners eingeschränkt wird. Nur wenn es dafür eine ausreichende Rechtfertigung gibt, verstößt die Klausel nicht gegen das Kartellverbot und ist nichtig und kann nicht per Verwaltungs- oder Bußgeldverfahren geahndet werden. Was in diesem Zusammenhang gerechtfertigt ist, ist zur Zeit höchst umstritten:

  • Das OLG Karlsruhe hat am 25.11.2009 den Ausschluss der Nutzung von Internet-Auktionsplattformen für zulässig erklärt, dabei aber entscheidend darauf abgestellt, dass insgesamt qualitative Anforderungen an den Vertrieb gestellt werden (sogenannter “selektiver Vertrieb”).
  • Das Bundeskartellamt hat am 25.9.2009 den Ausschluss des Handels über eBay und den generellen Ausschluss des Onlinehandels für kartellrechtswidrig erklärt, ohne auf etwaige qualitative Anforderungen an den Vertrieb einzugehen.
  • Beim Kammergericht in Berlin ist derzeit ein Berufungsverfahren anhängig, bei dem in erster Instanz ein eBay-Verbot ebenfalls für kartellrechtswidrig befunden hattewurde. Eine Entscheidung ist hier nicht vor Sommer 2010 zu erwarten.

Für die Verwendung von eBay-Verboten bedeutet dies besondere Vorsicht: Unternehmen, die keine besonderen qualitativen Anforderungen an ihre Vertriebspartner stellen, müssen dringend damit rechnen, dass ein eBay-Verbot als Kartellverstoß angesehen wird. Unternehmen, die qualitative Anforderungen stellen und den Vertrieb über Internet-Auktionsplattformen untersagen, sollten zunächst überprüfen, ob ihr System den Anforderungen des OLG Karlsruhe entspricht. Spätestens wenn das Kammergericht die strenge Linie der ersten Instanz und des Bundeskartellamtes mitträgt, müssen jedoch auch im Rahmen qualitativ anspruchsvoller Vertriebssysteme eBay-Verbote einer genauen Überprüfung unterzogen werden.

Praxistipp: Verstöße gegen das Kartellverbot können Bußgelder, teure Verwaltungsverfahren, Unwirksamkeit Ihrer Verträge sowie Schadensersatz- und Unterlassungsverpflichtungen nach sich ziehen. Überprüfen Sie daher Ihre Vertriebsbedingungen im Hinblick auf den Ausschluss des Onlinehandels im Allgemeinen und speziell auf den Ausschluss der Nutzung von Internet-Auktionsplattformen wie eBay. Wenn Sie derartige Klauseln verwenden, sollten diese regelmäßig im Hinblick auf die aktuellen Rechtsentwicklungen überprüft werden, um die drastischen Konsequenzen von Kartellverstößen zu riskieren. Dies gilt zur Zeit insbesondere für die eBay-Verbote. Wir beraten Sie gerne zu Ihrer persönlichen Risikosituation.

ARTIKEL-ID: 391
Ausgabe 17. Januar 2009
Euro am Sonntag, 17./18.01.2009, S. 13 Tatjana Schroeder / Eva Bonacker: „Den "Räubern" das Handwerk legen“

Artikel zur Veränderung der rechtlichen Voraussetzungen für die Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen durch sogenannte „räuberische Aktionäre“ in der Euro am Sonntag.

ARTIKEL-ID: 390
Ausgabe 01. Januar 2007
Kapitel "Zivilrecht und Zivilprozessrecht" in Schwarz (Herausgeber), "Recht im Internet" als Co-Autor mit Dr. Armin Schwerdtfeger
ARTIKEL-ID: 314
Ausgabe 01. August 2004
"Study on the conditions of claims for damages in case of infringement of EC competition rules - German Report", 2004, als Mitautorin
Rechtsanwältin

Vorträge
ARTIKEL-ID: 863
AIJA Conference "IP in a digital world" in München: Vortrag zum Thema “Competition issues in the digital world”
04. Juni 2011
ARTIKEL-ID: 924
IBA Annual Conference in Vancouver, Kanada: Podiumsmitglied für die Europäische Union bei der Veranstaltung "Transfer of technology - difficult issues in licensing"
07. Oktober 2010
ARTIKEL-ID: 984
Vortrag zum Thema "Economic Patriotism vs Free Competition German Perspective" Terralex, Barcelona
12. Juni 2009
ARTIKEL-ID: 983
Vortrag zum Thema "Kartellrechtliche Einschränkungen beim Betrieb von Großhallen aufgrund aktueller Entwicklungen", EVVC, München
17. Februar 2009