SKW Schwarz für Verlagsgruppe Random House gegen Max Goldt erfolgreich
Das LG Berlin hat am 19. April 2011 die Klage des Schriftstellers abgewiesen, mit der dieser Zahlung von 10.000 Euro als Entschädigung von Random House verlangt hatte. Anlass der Klage war die Bewerbung einer jungen Nachwuchsautorin in einer Verlagsvorschau unter expliziter Bezugnahme auf Max Goldt. Der Kläger sah hierdurch sein Persönlichkeitsrecht verletzt.
Das Gericht folgte jedoch der Argumentation des Verlags. „Derartige Autorenvergleiche sind in der Verlagsbranche ein ganz gängiges Mittel und dienen der Orientierungshilfe für den Buchhändler“, so Konstantin Wegner, Leiter der Practice Group Presse & Verlage und anwaltlicher Vertreter von Random House, „Der Werbewert des in Bezug genommenen Autors wird hierdurch nicht beeinträchtigt.“
Rainer Dresen, Justiziar von Random House, ergänzt: „Eine andere Entscheidung des Landgerichts hätte weitreichende Änderungen für Verlage in der bisherigen Werbepraxis zur Folge gehabt – insoweit hat dieses Urteil auch grundlegende Bedeutung.“ Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
